Rundschreiben & Newsletter
Rundschreiben & Newsletter
Die Gruppe Deutsche Börse informiert ihre Marktteilnehmer über verschiedene Themen wie wichtige Veränderungen in den Märkten, neue Regelwerke oder Handelszeitenanpassungen über Rundschreiben.
Informationen zur Aussetzung Schweizer Wertpapiere
Die EU-Kommission hat die Börsenäquivalenz der Schweizer Börsen für die Zeit nach dem 30. Juni 2019 nicht verlängert. Die Schweizer Regierung hat daraufhin mit Gegenmaßnahmen reagiert, die eine Anerkennungspflicht für ausländische Handelsplätze vorsehen. Diese wird automatisch erteilt, jedoch nicht für die Handelsplätze innerhalb der Europäischen Union. In der Folge dürfen EU-Handelsplätze mit Wirkung zum 1. Juli 2019 keinen Handel mit Schweizer Beteiligungspapieren mehr anbieten.
Die Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse (FWB) ist deshalb verpflichtet, den Handel in den davon betroffenen Wertpapieren auszusetzen. Im Anhang finden Sie eine Liste der Aktien und Aktien vertretenden Zertifikaten, die ab Montag, 1. Juli 2019, von einer Handelsaussetzung betroffen wären.
Alle Schweizer Aktien, die im Regulierten Markt an der Frankfurter Wertpapierbörse zum Handel zugelassen sind, sind nicht betroffen.
Bitte beachten Sie, dass dieses Schreiben eine rechtlich unverbindliche Vorabinformation darstellt und keine Aussetzungsentscheidung der Geschäftsführung der FWB. Aussetzungsentscheidungen werden wie üblich im Xetra Newsboard unter xetra.com/newsboard veröffentlicht.