Hinweis auf Einhaltung der Finanz- und Wirtschaftssanktionen wegen der anhaltenden Situation in der Ukraine 

Datum: 10. Sep. 2024

04/2024 Hinweis auf Einhaltung der Finanz- und Wirtschaftssanktionen wegen der anhaltenden Situation in der Ukraine  Spezialisten-Rundschreiben 04/24

1. Einführung

Mit Spezialisten-Rundschreiben 03/24​ vom 13. Juni 2024 haben wir zuletzt über die von der Europäischen Union (EU) erlassenen Sanktionen informiert, welche den Zugang Russlands, seiner Regierung, der Zentralbank Russlands, bestimmter Banken und Unternehmen sowie bestimmter Privatpersonen zum EU-Kapitalmarkt einschränken. Bestandteil dieser Sanktionen (insb. Verordnung (EU) 833/2014 des Rates der Europäischen Union in der jeweils geltenden Fassung) sind bestimmte Verbote hinsichtlich übertragbarer Wertpapiere und Geldmarktinstrumente.

Mit diesem Rundschreiben wollen wir erneut auf die hohe Bedeutung der Einhaltung der EU-Sanktionen hinweisen.

2. Erforderliche Tätigkeiten

Im Rahmen der Umsetzung der Sanktionen sind sowohl die Frankfurter Wertpapierbörse (FWB®) als auch die Deutsche Börse AG als Träger des Freiverkehrs an der FWB verpflichtet, den Handel und die Zulassung bzw. Einbeziehung von Wertpapieren im regulierten Markt und im Freiverkehr der FWB für sanktionserfasste Wertpapiere auszuschließen.

Unabhängig hiervon sind auch die zum Handel an der FWB zugelassenen Unternehmen (Handelsteilnehmer) zur Umsetzung der Sanktionen in jeweils eigener Verantwortung verpflichtet. Darauf hatten wir in der Vergangenheit bereits erstmals in unserem Spezialisten-Rundschreiben 06/22 vom 8. September 2022 bereits hingewiesen.

Eine Zulassung zum regulierten Markt bzw. eine Einbeziehung in den Freiverkehr erfolgt daher nur, wenn eine Erklärung abgegeben wird, dass die jeweiligen Wertpapiere nicht von den geltenden Sanktionen erfasst werden. 

3. Details der Initiative 

Im Rahmen der Antragstellung auf Einbeziehung von Wertpapieren in den Freiverkehr holt die Deutsche Börse AG daher eine Bestätigung über die Prüfung der Wertpapiere hinsichtlich einer Sanktionsbetroffenheit ein.


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle von der Deutsche Börse AG beauftragten Spezialisten

Zielgruppen:

Handel, Benannte Personen, Compliance, Allgemein

Verweis auf Rundschreiben:

 

Spezialisten-Rundschreiben 06/2202/24​, 03/24

Kontakt:

 

listing@deutsche-boerse.com

Web:

 

www.xetra.com

Autorisiert von:

 

Dr. Cord Gebhardt, Frank Hoba

Marktstatus

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Störung in Teilen des Handelssystems

Technische Störung des Handelssystem

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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


Notfallprozesse


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