Implementierung der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor („DORA") durch die Deutsche Börse AG im Rahmen von Kundenverträgen
034/2024 Implementierung der Verordnung über die digitale operationale Resilienz im Finanzsektor („DORA") durch die Deutsche Börse AG im Rahmen von Kundenverträgen Xetra-Rundschreiben 034/24
1. Einführung
Mit diesem Rundschreiben möchten wir Sie auf die Veröffentlichung unserer Initiative-Seite zu DORA aufmerksam machen, die unseren von der DORA-Verordnung betroffenen Kunden helfen soll, die Vorschriften der Verordnung zu erfüllen. Der Zweck dieser Seite ist es, einen Überblick über unseren Roll-out-Ansatz zu geben und häufig gestellte Fragen („FAQs") in Bezug auf die Beziehung zwischen Kunden (in ihrer Rolle als Finanzunternehmen) und Deutsche Börse AG (in ihrer Rolle als IKT-Drittdienstleister, falls zutreffend) zu beantworten.
Weitere Informationen und Aktualisierungen der FAQs werden in den kommenden Monaten zur Verfügung gestellt, bis die Verordnung endgültig in Kraft tritt.
Datum des Inkrafttretens von DORA: 17. Januar 2025
Erfahren Sie mehr zu DORA auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link:
Technologie > T7-Handelsarchitektur > Digital Operational Resilience Act (DORA)
Rundschreiben, Zeitplan und weitere Informationen werden dort für Sie abrufbar sein.
Weitere Informationen
Empfänger: | Alle FWB®-Handelsteilnehmer, Kunden der Deutsche Börse AG und Vendoren | |
Zielgruppen: | Handel, Technik, Sicherheitsadministration, Systemadministration, Benannte Personen, Allgemein | |
Kontakt: | client.services@deutsche-boerse.com | |
Web: | Technologie > T7-Handelsarchitektur > Digital Operational Resilience Act (DORA) | |
Autorisiert von: | Melanie Dannheimer, Oliver Grohmann |