Änderung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement, gültig ab 1. Dezember 2024

Datum: 18. Okt. 2024

045/2024 Änderung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement, gültig ab 1. Dezember 2024 Xetra-Rundschreiben 045/24

1.  Einführung

Mit diesem Rundschreiben informieren wir Sie über eine Änderung des Xetra Liquidity Provider Programme Agreement („XLPP-Vertrag“) mit Wirkung zum 1. Dezember 2024.

2.  Erforderliche Tätigkeiten 

Seitens des Teilnehmers sind keine Tätigkeiten erforderlich: Die Änderung gilt auch für alle bereits abgeschlossenen XLPP-Verträge. 

Xetra Liquidity Providern wird empfohlen, die Änderung des XLPP-Vertrages im Rahmen ihrer Liquiditätsbereitstellung zu berücksichtigen. 

3.  Details

Mit der Änderung des XLPP-Vertrags werden zwei kleinere Aspekte betreffend die Incentivierung von Xetra Liquidity Providern angepasst.

Zum einen wird die Definition preissetzender Aktivität in DAX®-Aktien zukünftig auf der Best Bid Offer (BBO) Setting-Kennzeichnung von Orders und Quote-Seiten in T7 basieren, sodass auch preissetzende Änderungen von Orders und Quote-Seiten durch den Xetra Liquidity Provider berücksichtigt werden können. Zudem wird die Information über das Ausführungsvolumen preissetzender Orders und Quote-Seiten in die über die Common Report Engine verfügbare tägliche Datei im XML-Format aufgenommen. 

Zum anderen wird der Korrekturfaktor für die Berücksichtigung der erreichten BBO-Präsenz an besonders volatilen Handelstagen in der Performance-Messung der Xetra Liquidity Provider von 2 auf 1,5 reduziert. 

Die Änderung des XLPP-Vertrags gilt als genehmigt, wenn der Xetra Liquidity Provider nicht innerhalb von einer Woche nach ihrer Bekanntgabe schriftlich Widerspruch bei der Deutsche Börse AG, Mergenthalerallee 61, 65760 Eschborn, erhebt.

Die aktuell gültige Fassung des XLPP-Vertrags und das Formular „Xetra Liquidity Provider Programme/Benennung von Trader IDs“ können auf der Xetra-Website www.xetra.com unter dem folgenden Link abgerufen werden:

Handel > Entgelte und Gebühren > Liquidity Provider Programm

Anhang:

  • Xetra Liquidity Provider Programme Agreement, gültig ab 1. Dezember 2024 (nur in Englisch)


Weitere Informationen

Empfänger:

Alle Xetra®-Handelsteilnehmer und Vendoren

Zielgruppen:

Handel, Technik, Systemadministratoren, Benannte Personen, Allgemein

Kontakt:

 

client.services@deutsche-boerse.com

Web:

 

www.xetra.com

Autorisiert von:

 

Michael Krogmann, Andreas Heuer


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Das Markt-Statusfenster gibt Hinweise  zur aktuellen technischen Verfügbarkeit des Handelssystems. Es zeigt an, ob Newsboard-Mitteilungen zu aktuellen technischen Störungen im Handelssystems veröffentlicht wurden oder in Kürze veröffentlicht werden.

Weiterführende Informationen zur Handhabung von Störungen finden Sie im Emergency Playbook, das Sie auf der Xetra Internetseite unter Technologie --> T7-Handelsarchitektur --> Notfallprozesse finden. Detaillierte Informationen zur Kommunikation während einer Störung, zu Wiedereröffnungsmaßnahmen und Handlungsempfehlungen für den Order- und Transaktionsabgleich finden Sie in den Kapiteln 4.2, 4.3 bzw. 4.4. Konkrete Informationen bezüglich der jeweiligen Störung werden während der Störung über Newsboard Message veröffentlicht. 

Wir empfehlen dringend, aufgrund der Hinweise im Markt-Statusfenster keine Entscheidungen zu treffen, sondern sich in jedem Fall auf dem Produktion Newsboard  umfassend über den Vorfall zu informieren.


Notfallprozesse


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